VdK Betreuungsverein Frankfurt
Verein für Selbstbestimmung und Betreuung in Frankfurt
Wichtige Information für unsere Besucherinnen und Besucher
Telefonische Erreichbarkeiten:
„Aufgrund unseres nunmehr vollzogenen Umzuges von der Ostparkstraße 37 in die Gelastraße 48 verfügen wir nun auch über einen komfortablen Glasfaseranschluss. Dadurch bedingt haben sich unsere bisherigen Rufnummern erweitert bzw. erneuert.
Sie können uns nach wie vor wieder über den Anschluss 069-440048 und Fax 069-4365312 erreichen.
Zusätzlich unser Geschäftszimmer-neu unter 069-21935168-0 oder Fax, unter 069-21935168-8.
Die bisherige Rufnummer 069-4365113 ist weggefallen. Auch unsere Teammitglieder/innen haben neue Erreichbarkeiten, die Sie gern erfragen können.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, wählen Sie Bitte für Anfragen an den Vdk Hessen-Thüringen die Rufnummer 069-4308860.“
Einweihung
“ Am 10.06.2026 haben wir unseren Umzug mit unseren Mitgliedern/innenn feiern können. Allen Teilnehmern/innen herzlichen Dank dafür .“
„gez. Bernd Vockenberg/Geschäftsführung“
Der Jahresplan aller Veranstaltungen 2026 finden Sie hier →
Wir haben eine neue E-Mail Adresse: info@vdk-betreuungsverein-frankfurt.de
Telefonische und persönliche Beratung von Betroffenen, Angehörigen und amtlich bestellten Betreuern, sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Informations- und Themenbezogene Veranstaltungen über Vorsorgemöglichkeiten und Betreuungsrecht.
Unser aktueller Flyer „Betreuung statt Entmündigung“ zum Download.
Informieren Sie sich hier über aktuelle Termine, Vorträge und Schulungen.
Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote des Betreuungsvereins im Überblick.
Wie werde ich Ehrenamtlicher Betreuer?
Melden Sie sich bei uns und besuchen Sie eine Schulung nach dem Hessischen Curriculum für ehrenamtliche Betreuer.
Wer unterstützt mich als ehrenamtlicher Betreuer?
Familienangehörige als ehrenamtliche Betreuer oder ehrenamtliche Fremdbetreuer können sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir bieten individuelle Gespräche, Unterstützung und Weiterbildungen an.
Ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Wenn der Fall einer Einwilligungsunfähigkeit eintritt und ich habe keine Vorsorgevollmacht wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Gibt es Vorlagen?
In der Broschüre Betreuungsrecht finden Sie Vorlagen oder Sie wenden sich während der Geschäftszeiten an uns.
Muss ich eine Patientenverfügung haben?
Wenn Sie keine Patientenverfügung verfasst haben, muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer im Falle der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden.Mit einer Patientenverfügung haben Sie Ihren Willen für einem eintretenden Notfall festgelegt.
Wann wähle ich eine Betreuungsverfügung?
Wenn ich keine Person des Vertrauen für eine Vorsorgevollmacht habe, hinterlege ich beim Gericht eine Betreuungsverfügung. Formulare finden Sie im Betreuungsrecht.
Wenden Sie sich einfach mal an uns. In einem Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten.
Telefonische Beratung: 069 440048